Appartement mit Balkon zum 01.06.2026. KEIN JOBCENTER.

54295 Trier
400,00 €
Kaltmiete zzgl. Nk
26,00 m²
Wohnfläche
1
Zimmer
Frei ab
Montag, 1. Juni 2026
  • Einbauküche

Kosten

Kaltmiete 400,00 €
Nebenkosten 100,00 €
Gesamtmiete 500,00 €
Kaution 1200

Objektbeschreibung

Dieses gemütliche 1-Zimmer-Appartement bietet alles, was man für ein komfortables Wohnen auf kleinem Raum braucht.
Der helle Wohn- und Schlafbereich mit Zugang zum Balkon sorgt für eine angenehme Wohnatmosphäre und lädt zum Entspannen ein.

Die praktische Singleküche befindet sich im separaten Eingangsbereich, sodass der Wohnraum optimal genutzt werden kann.
Das Duschbad ist funktional gestaltet und rundet das Angebot ab. Zusätzlich steht ein eigener Kelleranteil für zusätzlichen Stauraum zur Verfügung.

Durch die kompakte und praktische Aufteilung eignet sich die Wohnung ideal für Studenten oder Pendler, die eine ruhige und unkomplizierte Wohnlösung suchen.
KEIN JOBCENTER!!

Mindestmietzeit: 1 Jahr
Bezugsfrei: ab 01.06.2026


Bei Interesse eine Mail an info@tricasa.de

Lage

Uni-nah gelegenes Wohnhaus.
Appartement mit eigenem schönen Balkon und Blick ins Grüne.

- Uninähe
- Einkaufsmöglichkeiten fußläufig erreichbar (dm, Wasgau, U-Bahn, Apotheke,...)
- Bushaltestelle 2 min

Sonstiges

Sonstiges Habe ich Sie neugierig gemacht?
Vereinbaren Sie gerne eine Einzelbesichtigung.
Dieses Anwesen mit großem Potential wird Sie begeistern.
Ich freue mich Sie kennenzulernen.
Ihre Astrid Kohl

- NEWS -
NEWS: Neues Büro und Geschäftsstelle in der Sternstraße 6, 54290 Trier

Büro Trier, Sternstraße 6, 54290 Trier
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Die Angaben zum Objekt erfolgen im Namen unseres Auftraggebers und dienen einer ersten Information.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.

GELDWÄSCHE:
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) muss die TriCasa GmbH die Identität ihrer Kunden feststellen. Das bedeutet, dass wir verpflichtet sind, sich den Personalausweis, Reisepass oder einen unbefristeter Aufenthaltstitel ihrer Kunden zeigen zu lassen und die Daten festzuhalten und zu digitalisieren. Außerdem muss geprüft werden, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.
Diese Pflicht nach dem Geldwäschegesetz gilt bei allen Verträgen, die mit einem Kunden abgeschlossen werden. Gemäß 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen. Die Kopien bzw. die Unterlagen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.

Stichworte Anzahl der Badezimmer: 1

Energie & Bauzustand

Baujahr
1990
Heizungsart
Zentralheizung
Wesentliche Energieträger
Gas

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